Führerscheinklassen

  • AM & Mofa

    Mofa - Kleinkrafträder bis 50ccm
    (max. 25 km/h bbH; Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum; einsitzig)

    Die Ausbildung:
    Mindestalter: 15
    Ausbildung: Theorie und Praxis
    Prüfung: nur Theorieprüfung
    Übungsstunden: 2
    Theorie-Doppelstunden á 90
    Minuten: 6
    Für die Anmeldung mitbringen:
    Lichtbild

    AM - Zwei- u. dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
    (max. 45 km/h bbH; Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum)

    Die Ausbildung:
    Mindestalter: 16
    Übungsstunden: nach Bedarf
    Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
    bei Ersterteilung: 12
    bei Erweiterung: 6
    Zusatzstoff: 2
    Für die Anmeldung mitbringen:

    Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Klasse A1, A2 & A

    A1 - Leichtkrafträder bis 125ccm und max. 11kW
    (bis 125 ccm Hubraum; bis 11 kW Motorleistung)
    Wer zwei Jahre die Fahrerlaubnis A1 oder Fahrerlaubnis 3 (vor dem 01. April 1980) hat, kann ohne weitere Theorieprüfung in die Klasse A2 wechseln, lediglich die praktische Prüfung ist zu absolvieren.

    Die Ausbildung:
    Mindestalter: 16
    eingeschlossene Klassen: M
    Übungsstunden: nach Bedarf
    Überlandfahrten: 5
    Autobahnfahrten: 4
    Dunkelfahrten: 3
    Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
    bei Ersterteilung: 12
    bei Erweiterung: 6
    Zusatzstoff: 4

    Für die Anmeldung mitbringen:
    Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Nachweis über Tag und Ort der Geburt


    A2 - Krafträder bis 35kW
    (Motorräder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW / 48 PS und einem Verhältnis von Leistung/ Gewicht von maximal 0,2 kW/kg. Das Motorrad muss mindestens 175 kg wiegen)
    Für den Direkteinstieg von der Führerscheinklasse A1 zur neuen Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach einem zweijährigen Ablauf eine praktische (keine theoretische) Prüfung erforderlich.

    Zwei Jahre nach Erteilung der Klasse A2 dürfen alle Krafträder gefahren werden!

    Die Ausbildung:
    Mindestalter:18
    eingeschlossene Klassen: A1, M
    Übungsstunden: nach Bedarf
    Überlandfahrten: 5
    Autobahnfahrten: 4
    Dunkelfahrten: 3
    Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
    bei Ersterteilung: 12
    bei Erweiterung: 6
    Zusatzstoff: 4
    Für die Anmeldung mitbringen: Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Nachweis über Tag und Ort der Geburt


    A - Krafträder über 35kW mit/ohne Beiwagen
    Für den Direkteinstieg von der Führerscheinklasse A1 zur neuen Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach einem zweijährigen Ablauf eine praktische (keine theoretische) Prüfung erforderlich.

    Die Ausbildung:
    Mindestalter: 24
    eingeschlossene Klassen: A2, A1, M
    Übungsstunden: nach Bedarf
    Überlandfahrt: 5
    Autobahnfahrt: 4
    Dunkelfahrt: 3
    Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
    bei Ersterteilung: 12
    bei Erweiterung: 6
    Zusatzstoff: 4
    Für die Anmeldung mitbringen
    Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Klasse B, B 96 & BE

    B - Kraftwagen bis 3,5 t zG
    Zur großen Freiheit gehört für die meisten Menschen ein PKW-Führerschein einfach dazu und ist auf dem Weg zum Erwachsenwerden in unserer mobilen Gesellschaft auch nahezu unumgänglich.

    Der Führerschein Klasse B berechtigt zum Fahren dieser Fahrzeuge:
    gilt für alle Kfz bis 3.500 kg zul. Gesamtgewicht mit max. 9 Sitzplätzen, außer Krafträder erlaubt es auch mit Anhänger zu fahren, aber folgendes ist unbedingt zu beachten:
    das Zugfahrzeug muss natürlich der Klasse B entsprechen (siehe oben)
    der Anhänger darf entweder max. 750 kg zul. Gesamtgewicht haben oder die zwei folgenden Dinge müssen beide gegeben sein:
    das zul. Gesamtgewicht des Anhängers darf das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten
    die Summe der zul. Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger darf 3500kg nicht überschreiten

    schließt die Führerscheinklassen M, L und S mit ein

    Die Ausbildung:
    Mindestalter: 18
    Übungsstunden: nach Bedarf
    Überlandfahrten: 5
    Autobahnfahrten: 4
    Dunkelfahrten: 3
    Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
    bei Ersterteilung: 12
    bei Erweiterung: 6
    Zusatzstoff: 2

    Für die Anmeldung mitbringen:
    Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

    B 1

    Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 550 kg

    vierrädrige Kraftfahrzeuge im Sinne des Artikels 1 Absatz 3 Buchstabe b der Richtlinie 2000/24/EG; das Mindestalter für die Klasse B1 wird auf 16 Jahre festgelegt; die Klasse B1 ist fakultativ; in Mitgliedstaaten, die diese Führerscheinklasse nicht einführen, ist ein Führerschein der Klasse B zum Führen dieser Fahrzeuge erforderlich;

    B 96 - Kraftwagen mit Anhänger, aber nicht über 4.250 kg
    Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG; zG Zug über 3.500 kg, aber nicht über 4.250 kg

    Vorbesitz: Klasse B

    In einer Gruppenschulung können sich dann immer vier Teilnehmer ein Caravan-Gespann teilen. Auf dem Stundenplan steht: In der Theorie (2,5 Stunden) Verkehrsvorschriften für Anhänger, die Fahrzeugdynamik, Hinweise zur richtigen Beladung des Caravans und Austarierung der Stützlast. Darauf folgen 3,5 Stunden Praxis, in denen Spurwechsel, das Bremsen und Einparken geübt werden. Der Bewerber muss eine einzel Praxisstunde von 60min absolvieren.

    Danach bestätigt die Fahrswchule, die Erweiterung auf B96 zum Eintrag in den Führerschein.

    BE - PKW-Anhänger

    Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse nicht größer ist als die Leermasse des PKW aber die Gesamtmasse von Anhänger und PKW größer ist als 3,5 t.

    Mindestalter: 18
    Vorbesitz: Klasse B
    eingeschlossene Klassen: B, L, M, S

    Ausbildung
    Übungsstunden: nach Bedarf
    Überlandfahrten: 3
    Autobahnfahrten: 1
    Dunkelfahrten: 1


    Voraussetzungen
    Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Klasse C1, C1E

    C1 - Leichte Lkw

    Kraftwagen bis 7,5 t zG; Anhänger bis 750 kg zG

    Mindestalter: 21 (gewerbliche Nutzung 18 Jahren)
    Vorbesitz: B
    eingeschlossene Klassen: L, M
    Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr; danach 5 Jahre

    Ausbildung
    Überlandfahrten: 3
    Autobahnfahrten: 1
    Dunkelfahrten: 1
    Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
    bei Erweiterung: 6
    Zusatzstoff: 6

    Voraussetzungen
    Lichtbild, augenärztliches Gutachten, ärztliche Bescheinigung, Erste-Hilfe-Kurs, Personalausweis, Kopie des vorhandenen Führerscheins

    C1E - Leichte Lastzüge
    Kraftwagen bis 7,5 t zG; Anhänger bis 750 kg zG, sofern das zulässige Gesamtgewicht von 12.000 kg nicht überschritten wird

    Mindestalter: 21 (gewerbliche Nutzung 18 Jahren)
    Prüfung: praktische Prüfung
    Vorbesitz: C1
    eingeschlossene Klassen: BE
    Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr; danach 5 Jahre

    Ausbildung
    Übungsstunden: nach Bedarf
    Überlandfahrten: 3
    Autobahnfahrten: 1
    Dunkelfahrten: 1

    Voraussetzungen
    Lichtbild, augenärztliches Gutachten, ärztliche Bescheinigung, Erste-Hilfe-Kurs, Personalausweis, Kopie des vorhandenen Führerscheins

  • C & CE

    C - Schwere Lkw
    Kraftwagen ab 7,5 t zG;

    Mindestalter: 18 (gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahren)
    Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
    Vorbesitz: Klasse B
    eingeschlossene Klassen: C1, B, L, M
    Geltungsdauer: 5 Jahre

    Ausbildung
    Übungsstunden: nach Bedarf
    Überlandfahrten: 5
    Autobahnfahrten: 2
    Dunkelfahrten: 3
    Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten: 6
    Zusatzstoff: 10

    Voraussetzungen
    Lichtbild, augenärztliches Gutachten, ärztliche Bescheinigung, Erste-Hilfe-Kurs, Personalausweis, Kopie des vorhandenen Führerscheins
    CE: Schwere Lastzüge

    Kraftwagen ab 7,5 t zG;
    Mindestalter: 18 (gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahren)
    Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
    Vorbesitz: C
    eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T
    Geltungsdauer: 5 Jahre

    Ausbildung

    Theorie:
    Bei der Erweiterung der Klasse C auf CE
    6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff bei Vorbesitz Klasse C

    Bei gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE:
    6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff Klasse CE

    Bei gemeinsamen Erwerb der Klassen B, C und CE:
    6/12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff), 2 Doppelstunden Zusatzstoff für Klasse B, 10 Doppelstunden Zusatzstoff für Klasse C, 4 Doppelstunden Zusatzstoff für Klasse CE
    Praxis:
    Bei Erweiterung von C auf CE
    Überlandfahrten: 5
    Autobahnfahrten: 2
    Dunkelfahrten: 3

    Bei gemeinsamen Erwerb der Klassen C und CE
    Klasse C:
    Überlandfahrten: 3
    Autobahnfahrten: 1
    Dunkelfahrten: 0

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