A1 - Leichtkrafträder bis 125ccm und max. 11kW
(bis 125 ccm Hubraum; bis 11 kW Motorleistung)
Wer zwei Jahre die Fahrerlaubnis A1 oder Fahrerlaubnis 3 (vor dem 01. April 1980) hat, kann ohne weitere Theorieprüfung in die Klasse A2 wechseln, lediglich die praktische Prüfung ist zu absolvieren.
Die Ausbildung:
Mindestalter: 16
eingeschlossene Klassen: M
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrten: 5
Autobahnfahrten: 4
Dunkelfahrten: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Für die Anmeldung mitbringen:
Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
A2 - Krafträder bis 35kW
(Motorräder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW / 48 PS und einem Verhältnis von Leistung/ Gewicht von maximal 0,2 kW/kg. Das Motorrad muss mindestens 175 kg wiegen)
Für den Direkteinstieg von der Führerscheinklasse A1 zur neuen Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach einem zweijährigen Ablauf eine praktische (keine theoretische) Prüfung erforderlich.
Zwei Jahre nach Erteilung der Klasse A2 dürfen alle Krafträder gefahren werden!
Die Ausbildung:
Mindestalter:18
eingeschlossene Klassen: A1, M
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrten: 5
Autobahnfahrten: 4
Dunkelfahrten: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Für die Anmeldung mitbringen:
Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
A - Krafträder über 35kW mit/ohne Beiwagen
Für den Direkteinstieg von der Führerscheinklasse A1 zur neuen Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach einem zweijährigen Ablauf eine praktische (keine theoretische) Prüfung erforderlich.
Die Ausbildung:
Mindestalter: 24
eingeschlossene Klassen: A2, A1, M
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Für die Anmeldung mitbringen
Lichtbild, Sehtest, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Nachweis über Tag und Ort der Geburt